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Sozialpolitik nach Maastricht
Aufgabe dieser Arbeit ist eine Gegenüberstellung der Kompetenzvorschriften des EWG/EG-Vertrages mit denen des durch den Maastricht-Vertrag eingeführten Sozialabkommens, welches nur für 14 der 15 Mitgliedstaaten gilt. Die Analyse der Situation vor Inkrafttreten des Maastricht-Vertrages kommt zu dem Ergebnis, daß die Gemeinschaft ihre Vorhaben im Arbeits- und Sozialrecht in großem Umfang auf dafür nicht tragfähige Rechtsgrundlagen gestützt hat. Zwar stattet das ...

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